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Unterweisungen im Datenschutz – So sorgen Sie für Rechtssicherheit nach DSGVO und BDSG
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt der Gesetzgeber den Umgang mit personenbezogenen Daten. Verstöße gegen die rechtlichen Anforderungen, die sich aus der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz ergeben, werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Zur Erfüllung der Rechtssicherheit ist es für die verantwortlichen Arbeitgeber wichtig, regelmäßige Schulungen mit den betroffenen Personen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen anzubieten und durchzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens bzw. einer Praxis müssen die gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen für personenbezogene Daten kennen und sollten regelmäßig auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Maßnahmen sensibilisiert und geschult werden.
Wer ist von den Datenschutz-Regelungen betroffen?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Praxis, deren Tätigkeit die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließt, müssen sich an die verpflichtenden Vorgaben der Datenschutz-Gesetzgebung zu halten. Mit der Verarbeitung der Daten ist unter anderem die Erhebung und das Erfassen von personenbezogenen Daten, deren Speicherung, Verwendung und Verbreitung bis hin zum Löschen der Daten gemeint. Zu den personenbezogenen Daten gehören laut Art. 5 Abs 1 DSGVO Kundendaten, Patientendaten, aber auch interne Personaldaten. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) ist unter anderem festgelegt, wann ein Unternehmen in der Pflicht ist, einen Datenschutzbeauftragten für die Sicherheit personenbezogener Daten zu ernennen oder welche verantwortlichen Stellen bei datenschutzrechtlichen Verstößen zu informieren sind.
Welche Inhalte sind Teil einer Mitarbeiterunterweisung zum Datenschutz?
Die Mitarbeiterunterweisung zum Thema Datenschutz umfasst die Rechtsgrundlagen und Sicherheitsziele des Datenschutzes, die Aufgaben und Bestimmungen zur Ernennung einer/eines Datenschutzbeauftragten, die Anforderungen einer Datenschutz-Folgeabschätzung, die Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Einhaltung des Datenschutzes, die Inhalte eines Verfahrensverzeichnisses sowie die Verhaltensregeln für Mitarbeiter. Ziel einer Datenschutz-Schulung ist es, die Mitarbeiter mit DSGVO-konformen Inhalten in Bezug auf sensible Daten zu schulen.
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