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Welche Maßnahmen fallen arbeitsschutzrechtlich unter den Brandschutz?
Brandschutz fasst als Begriff alle Maßnahmen zur Brandverhütung zusammen. Darunter fallen alle Anforderungen, die verhindern, dass Brände entstehen oder sich ausbreiten. Bereits präventiv können Gefahren und Risiken erkannt werden und bauliche sowie vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen in Unternehmen bzw. in Praxen umgesetzt werden. Sollte es im Ernstfall zu Feuer- und Rauchentwicklung am Arbeitsplatz kommen, hat die Rettung von Mensch und Tieren absoluten Vorrang. Brandschutzmaßnahmen umfassen also auch das richtige und wirksame Löschen sowie den korrekten Umgang mit Löschmitteln. Gesetzliche Grundlage für den Brandschutz bilden unterschiedliche Verordnungen und Richtlinien, unter anderem die Bauordnungen der Bundesländer, die DGUV Vorschriften und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Weshalb müssen regelmäßig Brandschutzunterweisungen für Beschäftigte durchgeführt werden?
Sollte es am Arbeitsplatz zum Brandfall kommen, ist das richtige Verhalten und Vorgehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb lebensrettend. Aber bereits im Vorfeld müssen Unternehmen und Betriebe im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben Brandgefahren identifizieren und eliminieren, um Brände zu verhindern. Eine wesentliche Rolle spielen dabei auch die jährlichen, bzw. für Jugendlichen halbjährlichen, Mitarbeiterunterweisungen zum Brandschutz und zum korrekten Verhalten im Brandfall. Die Unterweisungen sind Pflicht und müssen stets aktuell gehalten und unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und Inhalte durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Durchführung der Unterweisungen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu dokumentieren.
Welche Themen umfassen Mitarbeiterunterweisungen zum Brandschutz?
Die Mitarbeiterunterweisungen zur Brandverhütung und zum Brandschutz in Unternehmen und Betrieben sind Teil des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit und sollten folgende Aspekte beinhalten: gesetzliche Grundlagen des Brandschutzes im Rahmen des Arbeitsschutzes, bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, korrekter Umgang mit Feuerlöschern, Ernennung eines Brandschutzbeauftragten, Erstellung des Alarmplans sowie Maßnahmen, die nach einem Brand unbedingt befolgt werden müssen.
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