Unterweisungs
Antidiskriminierung in Arztpraxen
Beschreibung
Nach § 12 Abs. 1 AGG ist der Arbeitgeber zu dieser Unterweisung zum Antidiskriminierungsschutz verpflichtet. Mit der Durchführung dieser Unterweisung kommt der Praxisinhaber seiner Unterweisungspflicht nach und weist gemäß §12 Abs. 2 AGG damit nach, einer unzulässigen Diskriminierung vorbeugend entgegengewirkt zu haben. Diese Schulung muss regelmäßig wiederholt werden.
Lernziele
- Aufklärung über Pflichten des Arbeitgebers
- Aufklärung über die Rechte der Beschäftigten
- Diskriminierungsfreiheit als gesellschaftliche Aufgabe
- Konsequenzen bei Verstößen gegen das AGG
- Sensibilisierung für ein AGG-konformes Miteinander für Kollegen und Dritte