Unterweisungs
Antidiskriminierung in Zahnarztpraxen
Beschreibung
Diese Schulung gilt als vorbeugende Maßnahme i. S. d. § 12 Abs. 1 AGG. Die Erfüllung dieser Unterweisungspflicht dient dem Arbeitgeber als Nachweis gemäß §12 Abs. 2 AGG vorbeugende Maßnahmen gegen unzulässige Diskriminierung ergriffen zu haben und kann sich mildernd auf etwaige Schadensersatzsprüche nach § 15 Abs. 2 auswirken. Die Schulung sollte zu diesem Zweck regelmäßig wiederholt werden.
Lernziele
- Aufklärung über Pflichten des Arbeitgebers
- Aufklärung über die Rechte der Beschäftigten
- Diskriminierungsfreiheit als gesellschaftliche Aufgabe
- Konsequenzen bei Verstößen gegen das AGG
- Sensibilisierung für ein AGG-konformes Miteinander für Kollegen und Dritte